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   BVerwG, 10.02.2005 - 4 BN 5.05   

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BVerwG, 10.02.2005 - 4 BN 5.05 (https://dejure.org/2005,20241)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.2005 - 4 BN 5.05 (https://dejure.org/2005,20241)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - 4 BN 5.05 (https://dejure.org/2005,20241)
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  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2005 - 4 BN 5.05
    Die Beschwerde rügt weiter, der Verwaltungsgerichtshof sei von dem Rechtssatz abgewichen, dass für die Abwägung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan maßgebend ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juli 1995 - BVerwG 4 NB 11.95 - BRS 57 Nr. 29 und vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - BRS 59 Nr. 31).
  • BVerwG, 28.01.1997 - 4 NB 39.96

    Hinweise zur Form von Einwendungen bei Bebauungsplanentwurf

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2005 - 4 BN 5.05
    Die Beschwerde macht zunächst geltend, das angefochtene Urteil weiche von dem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts enthaltenen Rechtssatz ab, eine Bekanntmachung müsse so formuliert sein, dass ein an der beabsichtigten Planung interessierter Bürger nicht davon abgehalten werde, sich durch Anregungen am Verfahren zu beteiligen; sie dürfe keine Zusätze enthalten, die geeignet seien, als Beschränkung dieses jedermann zustehenden Rechts verstanden zu werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. April 1978 - BVerwG 4 B 37.78 - BRS 33 Nr. 15 und vom 28. Januar 1997 - BVerwG 4 NB 39.96 - BRS 59 Nr. 15).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2005 - 4 BN 5.05
    Der Revisionszulassungsgrund der Abweichung liegt nur vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden Rechtssatz zu einem ebensolchen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts in Widerspruch tritt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712).
  • BVerwG, 03.07.1995 - 4 NB 11.95

    Zeitpunkt der Abwägung bei rückwirkendem Inkraftsetzen einer Satzung nach

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2005 - 4 BN 5.05
    Die Beschwerde rügt weiter, der Verwaltungsgerichtshof sei von dem Rechtssatz abgewichen, dass für die Abwägung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan maßgebend ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juli 1995 - BVerwG 4 NB 11.95 - BRS 57 Nr. 29 und vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - BRS 59 Nr. 31).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2005 - 4 BN 5.05
    Mit Angriffen gegen die vorinstanzliche Tatsachenwürdigung und Rechtsanwendung im Einzelfall kann eine Abweichungsrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO jedoch nicht begründet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.04.1978 - 4 B 37.78

    UzulässigeZusätze in der Bekanntmachung der Auslegung eines Planentwurfs

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2005 - 4 BN 5.05
    Die Beschwerde macht zunächst geltend, das angefochtene Urteil weiche von dem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts enthaltenen Rechtssatz ab, eine Bekanntmachung müsse so formuliert sein, dass ein an der beabsichtigten Planung interessierter Bürger nicht davon abgehalten werde, sich durch Anregungen am Verfahren zu beteiligen; sie dürfe keine Zusätze enthalten, die geeignet seien, als Beschränkung dieses jedermann zustehenden Rechts verstanden zu werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. April 1978 - BVerwG 4 B 37.78 - BRS 33 Nr. 15 und vom 28. Januar 1997 - BVerwG 4 NB 39.96 - BRS 59 Nr. 15).
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